Vom BHK werden im Moment die beiden üblichsten Normen für die elektronischen Zahlungsaufträge in der Schweiz unterstützt:

  1. DTA  Datenträgeraustausch, Gemeinschaftswerk der Schweizer Banken. Damit können Zahlungsaufträge für die großen Banken erstellt werden. z.B. Direct-Net, UBS e-banking etc.
     
  2. EZAG  Elektronischer Zahlungsauftrag für Postcheck-Konten zur Benutzung im Yellow-Net.

Für den elektronischen Zahlungsverkehr ist es unabdingbar, daß die Angaben zu den Banken und Kreditoren vollständig sind. Die meisten Kontrollen führt das Programm durch, dennoch ist auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu achten.

Grundsätzlich dürfen keine "?" in den Zahlungsfiles vorkommen, weil diese intern dazu benutzt werden, Fehler der Angaben festzustellen. Praktisch heißt das, daß in den Adressen der Banken und Kreditoren und in den Referenztexten (Zahlungsgrund) keine Fragezeichen benutzt werden dürfen !

Beim EZAG-Format besteht eine Einschränkung: Es kann pro Valuta-Datum und Konto nur ein Zahlungsauftrag abgeschickt werden. Die Auftrags-Nummer ist fest und die Post verlangt eine andere Auftrags-Nummer, wenn pro Valuta-Datum mehr als ein File pro Konto akzeptiert werden soll. Auch können pro EZAG-File nicht mehr als 15 Ausgangswährungen angegeben werden. Dies dürfte aber kaum vorkommen.

Bei der Angabe der Währungs-Symbole und der Länder-Codes ist darauf zu achten, daß diese der ISO-Norm entsprechen. Das kann das Programm nicht prüfen.

Im Zweifelsfall kann oder muß die DTA- bzw. EZAG-Dokumentation konsultiert werden.